Kinderhort Hauset
DATENSCHUTZERKLÄRUNg
die in der kinderbetreuung tätigen personen, verpflichten sich die angaben, die ihnen in ausübung ihres auftrags anvertraut werden, vertraulich zu behandeln.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung des Gesetzes vom 08.12.1992, über den Schutz des Privatlebens, hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.